
Wer nicht pflichtversichert ist, hat das Recht, freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Hierzu muß ein Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden (in der Regel ist das der Träger, zu dem zuletzt Beiträge gezahlt wurden). Wer versicherungsfrei ist, darf nur dann freiwillige Beiträge einzahlen, wenn e...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

Eine freiwillige Versicherung kann nur auf Antrag erfolgen. Berechtigt sind alle Deutschen im In- und Ausland, sowie in der Bundesrepublik Deutschland lebende Ausländer, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht bereits pflichtversichert sind. Jeder volle Euro-Betrag zwischen dem Mind...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

freiwillige Versicherung, Versicherung ohne gesetzlichen Zwang. Zur freiwilligen Versicherung gehört in der Regel die Individualversicherung (Ausnahmen in der Feuer- und Kfz-Versicherung). Auch in der Sozialversicherung gibt es die freiwillige Versicherung: a) in der Krankenversicherung für ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Der gesetzlichen Krankenversicherung können beitreten - Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Monate versichert waren; ...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann sich ab 16 Jahren freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Die Beitragshöhe kann er zwischen dem Mindestbeitrag (in 2008 monatlich 79,60 Euro) und dem Höchstbeitrag (monatlich 1.044,75 Euro) frei wählen. Personen, die versicherun...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Freiwillige-Versicherung.html

s. Versicherungswesen.
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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